Letzte Neuigkeiten

Information zur Fischereiabgabge in Mecklenburg-Vorpommern

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hat am 10.07.2024 in seiner 84. Sitzung dieser Legislaturperiode die Änderung des Landesfischereigesetzes M-V beschlossen. Eine wichtige Änderung ist die Neufassung des § 9 Abs.1 Landesfischereigesetz MV zur Fischereiabgabe. Wie aus der Begründung zum Gesetz hervorgeht, soll ab 2025 auch jeder „Gastangler“ aus anderen Ländern die Fischereiabgabe in M-V entrichten. Die Gesetzesänderung erfordert noch eine Änderung der Fischereischeinverordnung des Landes MV. Bis dahin gilt, dass gültige Fischereischeine aus einem anderen Bundesland oder Staat mit Nachweis der dort entrichteten Fischereiabgabe weiterhin für die Fischereiausübung in MV anerkannt werden. Angler aus den Bundesländern Sachsen, Niedersachsen und Bremen entrichten in ihrem Heimatland jedoch keine Fischereiabgabe; sie müssen deshalb ab 01.01.2025 eine Abgabe in MV entrichten, wenn sie in Gewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommerns angeln wollen. Die Fischereiabgabe für das Jahr 2025 kostet 10 Euro. Sie wird von den örtlichen Ordnungsbehörden als Klebemarke ausgegeben oder kann auch online erworben werden (à https://erlaubnis.angeln-mv.de/). Beim Erwerb einer Klebemarke ist diese auf einem personalisierten Dokument (Fischereischein, Angelerlaubnis, Nachweiskarte mit Personaldaten des Inhabers etc.) einzukleben.

Wechsel des LVSA-Schließsystems

Nach 8 Jahren wird 2025 gemäß der Vereinbarung der drei Regionalverbände im LVSA e. V. das bisherige Schließsystem des LVSA-Gewässerfonds in Sachsen komplett ausgetauscht. Dies ist leider auch notwendig, da durch Ausscheiden von Mitgliedern oder unberechtigte Weitergabe eine nicht unerhebliche Zahl an Schlüsseln bei Nichtmitgliedern landet und zweckentfremdet genutzt wird. Das bedeutet, dass die aktuellen Schlüssel und Schlösser nur noch im Jahr 2024 verwendet werden können. Für die Nutzung des Schließsystems und zugehöriger Infrastrukturanlagen (Tore, Schranken) ab 2025 ist für die Mitglieder im AVS der Erwerb eines neuen Schlüssels als Nutzungsberechtigung des Schließsystems Ende 2024 erforderlich. Die bisherigen Schlüssel, die noch bis 31.12.2024 die Nutzung des Schließsystems ermöglichen, sind über das Jahr 2024 weiterhin für Mitglieder erhältlich und über die Vereine bestellbar. Jedoch sollte sich jeder 2024 den Erwerb des alten Schlüssels als Nutzungsberechtigung des Schließsystems hinsichtlich der Notwendigkeit für das eigene Angeln überlegen, da beim Erwerb des neuen Schlüssels für das Schließsystem ab 2025 keine Rückerstattung für alte Schlüssel erfolgt. Die Konditionen für die neuen Schlüssel werden im Laufe des Jahres 2024 mitgeteilt. Der Ausgabepreis bildet dabei nicht nur die Kosten für Schlüssel und Schlösser ab, sondern auch Reparaturen und Instanthaltung (Schlösser, Tore, Schranken, Zaunanlagen, Schäden durch Vandalismus) für die neue Laufzeit des Schließsystem.

19.02.2024
Neuer Angelatlas freigeschaltet!

Der Angelatlas Sachsen ist mit Abstand der meistgenutzte Informationskanal des Landesverbandes Sächsischer Angler e. V. und der drei sächsischen Regionalverbände. Die erste Version des Angelatlas wurde bereits 2016 veröffentlicht. Nun war es langsam an der Zeit, dem Angelatlas eine technische Generalüberholung zu verpassen. Das war notwendig, um den neuen technischen Anforderungen und den sich weiterentwickelten Erwartungen an Design und Usability gerecht zu werden. Die Umbauarbeiten waren umfangreich. Die gesamte Datenhaltung hat nun eine neue Grundlage, was die Bearbeitung für die Mitarbeiter der Verbände deutlich vereinfacht. Zudem wurde die Nutzerführung optimiert und die ein oder andere Neuerung implementiert. Der neue Angelatlas ist nun als Webseite und als App für iOS und Android verfügbar.

Neues und Altbewährtes – Das sind die Funktionen des „Angelatlas 2.0“

  • Tagesaktuelle Informationen und Bestimmungen zu den Gewässern
  • Genaue Darstellung der Gewässer durch handgezeichnete Vektor-Layer
  • Vielfältige und kombinierbare Filtermöglichkeiten [NEU]
  • Neue Markerdarstellung und Flächensperrbereiche
  • Schnelle Suche nach Gewässernummer oder Gewässername
  • Bilder und PDF als Dateianhang [NEU]
  • Fischverzeichnis mit Mindestmaßen und Schonzeiten
  • Push-Benachrichtigungen bei Änderungen der Regelungen [NEU]
  • Die aktuell gültige Gewässerordnung des Landesverbandes Sächsischer Angler e. V.
  • Offline-Nutzung durch optionalen Kartendownload
  • Favoritenliste für Gewässer [NEU]
  • Webseite auch 100% auf mobilen Geräten nutzbar (responsive) [NEU]

Die Grundidee des Angelatlas ist auch nach dem Umbau nach wie vor die gleiche: Ein mobiles und interaktives Portal zur Darstellung aller aktuellen Regelungen und Bestimmungen an unseren sächsischen Angelgewässern!

Wie komme ich zum neuen Angelatlas?

Der neue Angelatlas ist über die alte Adresse angelatlas-sachsen.de erreichbar. Die Apps gibt es an altbekannter Stelle im Play Store bzw. App Store. Wer den Angelatlas bereits installiert hat, muss diesen lediglich updaten, sollte dies nicht automatisiert geschehen. Wer die den Angelatlas noch nicht installiert hat, findet ihn hier:

Google Play Store (Android)

App Store  (iOS)

 

Beitragsordnung Mitgliedsbeiträge

Mitgliedsbeiträge (Jahresbeiträge)

Beitrag

Mitgliedspass (einmalig)

1,00 €

Förderbeitrag

35,00 €

Beitrag Jugend (9-18) mit Allgemeiner Angelerlaubnis

45,00 €

Beitrag Erwachsene mit Allgemeiner Angelerlaubnis

110,00 €

Beitrag Jugend (9-18) mit Salmonidenangelerlaubnis

85,00 €

Beitrag Erwachsene mit Salmonidenangelerlaubnis

150,00 €

Beitrag Jugend (9-18) mit Allgemeiner und Salmonidenangelerlaubnis

105,00 €

Beitrag Erwachsene mit Allgemeiner und Salmonidenangelerlaubnis

190,00 €

(aktuelle Beiträge gemäß Beschlussfassung der Mitgliederversammlung 2020)

 

 

 

Zusatzbeiträge Gewässerfonds LAV

Zusatzbeiträge (Jahreszusatzbeiträge)

Beitrag

Gewässerfonds LAV Brandenburg

10,00 €

Gewässerfonds LAV Berlin

10,00 €

Gewässerfonds LAV Mecklenburg-Vorpommern

10,00 €

Gewässerfonds LAV Sachsen-Anhalt

10,00 €

Gewässerfonds LAVT Gewässerverbund Thüringen

10,00 €

Gewässerfonds LAVT Saalekaskade Thüringen Erwachsene

100,00 €

Gewässerfonds LAVT Saalekaskade Thüringen Jugend

55,00 €

Gewässerfonds VANT Thüringen

10,00 €

(aktuelle Zusatzbeiträge 2023)

 

 

Unser Verein wurde am 03.08.1973 unter dem Namen BG LPG „20. Jahrestag“ Rossau gegründet. Im Vereinszimmer des damaligen Gasthofs Weinsdorf fand die Gründungsversammlung statt. In diese Betriebssportgruppe traten am Gründungsabend 12 Mitglieder ein. Anwesend waren auch 2 Gäste des KFA (Kreisfachausschuss) Hainichen. Ein fünf-köpfiger Vorstand wurde gewählt und eines der vorrangigen Ziele des Vereins sollte die Sauberkeit des Dorfbaches werden.